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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2023
Diätologie Theresa Vierlinger

Terminvereinbarungen

Die Terminvereinbarung kann via Email, persönlich, mittels Kontaktformular auf der Website oder per Anruf getätigt werden.

Auftragsort

Falls nicht anders vereinbart (Ausnahmen: Hausbesuche, Firmengelände) ist der Auftragsstandort der Praxisstandort: IMED, Dr. Natascha Januskovecz, Wiener Straße 25 , A-2500 Baden oder Vienna Female Medcare, Währingerstraße 26/II/13, A-1090 Wien. Weiteres können die Termine auch online via Microsoft Teams, Google Meet oder Zoom stattfinden. Der Beratungsort wird bei Terminvereinbarung geklärt. 

Ärztliche Verordnung

Für eine Ernährungstherapie aufgrund einer Erkrankung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese erhalten Sie beim Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung von Theresa Vierlinger, BSc ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.

Verrechnung

Die Kosten für ernährungstherapeutische Behandlungen setzen sich auf Basis eines Stundensatzes von 130€, inkl. Vor- und Nachbereitung zusammen. Die Dauer der Folgetermine wird in Absprache mit den Patient*innen/Klient*innen festgelegt und kann zwischen 30 und 60 Minuten betragen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Pakete zu buchen. Diese Pakete sind nicht erstattungsfähig und müssen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Das Honorar für ein Paket  wird nach dem ersten Termin fällig. 

Ernährungsberatungen werden als private Dienstleistungen betrachtet und müssen grundsätzlich von Patient*innen/Klient*innen selbst übernommen werden. Derzeit erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer nachträglichen Einreichung bei Zusatzversicherungen oder einer Einlösung des Gesundheitshunderts bei der SVS.

Rückerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Je nach Versicherung werden sogar in manchen Fällen Pauschalen von mehreren hunderten Euros pro Jahr übernommen. Klären Sie dies bitte mit ihrer Versicherung ab.

Selbstständige Unternehmer

Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft € 100 („Gesundheits-100er“),  u.a. auch für eine ernährungsmedizinische Diätberatung.

Bezahlung

Ich, Theresa Vierlinger, BSc, stelle nach der Beratung eine Honorarnote aus. Diese kann per Überweisung bezahlt werden. Zahlungsziel hierbei ist eine Woche. Kommt der/die Patient/Klient*in seiner Zahlungspflicht nicht nach wird ihm eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Falls Theresa Vierlinger, BSc nach der ersten Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen feststellen kann, wird eine zweite Zahlungserinnerung per Post inkl. 5% Mahnspesen ausgestellt. Nach weiteren 14 Tagen und negativem Zahlungseingang werden rechtliche Schritte eingereicht.

Befunde

Bitte nehmen Sie zum Termin relevante Befunde mit. Diese können auch bereits vor dem Termin geschickt werden.

Grundsätze der Behandlung Gesetz & Wissenschaft:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbes. dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Selbstbestimmung: Ihre Diätologin unterbreitet Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder etwaige Anpassungen abzusprechen. Krankheiten werden nur mit einer Zuweisung vom Arzt therapiert.

Absage Termin

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich um eine Absage mindestens 2 Werktage vorher telefonisch oder per E-Mail. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis da der Termin exklusiv reserviert wird! (Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung)

Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Hier finden Sie meine Datenschutzbestimmungen. Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht.

Gerichtsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträge ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in Wien 1080. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Theresa Vierlinger, BSc

Diätologie Vierlinger

Judengasse 5/9

1010 Wien

info@diaetologie-vierlinger.at

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